Silvesterfeuerwerk
Hinweiße für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
- Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen am 31. Dezember ab 0:00 Uhr bis zum 1 Januar 24:00 Uhr abgebrannt werden, soweit die zuständige Behörde keine weiteren Einschränkungen festgelegt hat.
- Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II nicht erlaubt.
- Die beiligende oder aufgedruckte Gebrauchsanweißung ist umbedingt einzuhalten.
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen oder Kirchen zünden.
- Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine pyrotechnischen Gegenstände zünden.
- Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
- Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
- Silvesterfeuerwerk nichtvom Balkon aus zünden oder von oben herunter werfen.
- Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.
- Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass dieses nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten!
- Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten.
- "Blindgänger" auf keinen Fall nochmals zünden (nach Wartezeit mit Wasser unschädlich machen)!
- Feuerwerkskörper herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und verboten.
Die Freiwillige Feuerwehr Riestedt wünscht
Ihnen einen "Guten Rutsch" und ein gesundes neues Jahr!